Anmeldung als Umzugsteilnehmer

Wir stehen in den Startlöchern

Am 1. März ist es wieder so weit und wir starten das Finale der 5. Jahreszeit.

Am Samstag, dem 1. März 2025, findet der traditionelle Pegauer Karnevalszug statt. Der Umzug startet um 14:00 Uhr am Marktplatz und führt durch die Innenstadt von Pegau.

Teilnehmen können alle Gruppen und Vereine, die Lust auf Karneval haben. Ob Sie als Tanzgruppe, Musikgruppe, Verein oder einfach nur als Gruppe von Freunden teilnehmen möchten, ist uns egal. Hauptsache, Sie haben Spaß und bringen gute Laune mit.

Der Umzug startet am Marktplatz und führt durch die Innenstadt von Pegau. Die Strecke ist ca. 2,5 Kilometer lang und führt über die Marktstraße, die Breitstraße, die Eulauer Straße und die Schlossstraße zurück zum Marktplatz.

Die Anmeldung zum Umzug ist ab sofort möglich. Bitte lesen sich sich die Teilnahmebedingungen dazu durch und nutzen Sie das Formular weiter unten zum Anmeldung.

Auf unsere Umzugsgruppen ein Pegau HELAU!

Wichtige Termine für unsere Umzugsgruppen

Bitte stellt sicher, dass zu jedem Termin eine Vertreter der Gruppe anwesend ist!

November
So
24
Frühschoppen zur Umzugsteilnehmersitzung
10:00 - 12:00
Tanztrainingszentrum Pegau (Vereinshaus des PKK)
Umzugsgruppe
März
Sa
01
Der Große Karnevalsumzug!
14:00
Pegauer Innenstadt
Umzugsgruppe
Sa
01
Bunter Fasching mit Ehrungen vom Publikumsvoting
17:00
Schlosshalle Pegau
Umzugsgruppe

Teilnahmebedingungen für den Pegauer Karnevalsumzug
am 01.03.2025


1. Informationspflicht

Jeder Teilnehmer im Karnevalsumzug erkennt diese Richtlinien zur Durchführung des
Karnevalsumzuges an. Vereine und Gruppen haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Richtlinie jedem einzelnen Teilnehmer bekannt gemacht wird. Bei Zuwiderhandlungen hat der Verursacher eventuelle Schäden in voller Höhe zu tragen.


2. Fahrzeuge

2.1 Fahrzeugführer (auch von Rasentraktoren und Fahrzeugen bis 6 km/h) müssen eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzen
2.2 Fahrzeugführer und eingesetzte Ordner dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol
oder anderen berauschenden Mitteln stehen.
2.3 Teilnehmende Fahrzeuge und Anhänger müssen amtlich zugelassen sein.
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die die Voraussetzungen lt. Merkblatt des BM für Verkehr vom 18.7.2000 erfüllen.
2.4 Für alle teilnehmenden Fahrzeuge muss ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen.
Verantwortlich dafür sind Fahrzeughalter und Fahrzeugführer. Bauliche
Voraussetzungen für Fahrzeuge und Anhänger findet ihr unter www.pkkev.de
2.5 Jedes Fahrzeug muss durch je 1 Personen rechts und linksseitig pro Achse und Zuggabel abgesichert werden.

2.6 Auf der bebauten Ladefläche muss ein aktuelles und vollständiges Erste-Hilfe-Set vorhanden sein, sowie ein geprüfter ABC-Feuerlöscher (min. 5 kg)
2.7 Die Installation von sanitären Einrichtungen, beispielsweise Dixi-Toiletten, Urinalen oder Waschbecken sind nur dann zulässig, wenn das „Abwasser“ in einem geschlossenen und dichten Behälter gesammelt wird. Eine anderweitige Entsorgung auf die Straße oder sonstigen ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Umzug.


3. Tiere

3.1 Bei der Mitnahme von Tieren ist eine Begleitperson je Tier zu stellen
3.2 Tierhalter müssen über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.


4. Beschallungsanlagen

4.1 Beschallungsanlagen sind zur Seite auszurichten und so einzustellen, dass keine Gesundheitsschädigungen davon ausgehen.
4.2 Beim Vorbeifahren an Tieren sind Beschallungsanlagen auszustellen.

4.3 Jeder Umzugswagen, welcher geschützte Musikwerke abspielt, ist selber für die Entrichtung der Gema-Gebühren verantwortlich. Einen Link zur Anmeldung findet ihr hier ⇾ Anmeldung als Straßenumzüge / Festumzüge
4.4 Das Abspielen von Verfassungsfeindlicher / Gesetzeswidriger Musik ist verboten.



5. Wurfartikel

5.1 Süßigkeiten und ähnliche Wurfartikel sind in die hinteren Reihen zu werfen.
5.2 Das Werfen von CDs, Flaschen, Dosen oder anderen harten Gegenständen ist verboten.
5.3 Für daraus entstehende Beschädigungen bzw. Verletzungen haftet die
Umzugsgruppe. Eine Abgabe jeglicher Artikel vom Fahrzeug oder Anhänger ist
aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
5.4 Konfetti ist nur mit der Hand auszuwerfen. Das Verteilen von Konfetti, mit Gebläsen, Laubsauger, Schaufeln o. Ä. ist verboten. Bei entsprechenden Verstößen behalten wir uns vor, die entsprechenden Umzugsgruppen an den Gesamtkosten der Straßenreinigung zu beteiligen.

5.5 Die Benutzung von Glitzer und Plaste Konfetti ist strikt untersagt.
5.6 Jegliches Mitführen und einsetzten von Pyrotechnik, unabhängig von der Klasse, z. B. Fackeln, Konfettishooter, Bengalo sowie Böller oder Ähnlichem ist verboten.



6. Weisungsgebundenheit

6.1 Der Pegauer Karneval Klub e. V. besitzt für diese Veranstaltung Hausrecht.
6.2 Alle Zugteilnehmer haben den Anordnungen der Weisungsbefugten (Ordner PKK e. V., Sicherheitsdienst „Leipziger Löwen“, Polizei) Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung, trägt der jeweilige Teilnehmer selbst die Verantwortung für evtl. entstehende Personenschäden und Kosten.

6.3 Bei Verstößen gegen diese Ordnung oder anderen Störungen der Durchführung des Umzugs durch eine Umzugsgruppe, hat der PKK e. V. das Recht, die Umzugsgruppe mit sofortiger Wirkung vom Karnevalsumzug auszuschließen. Diese muss den Umzug dann an der nächsten Möglichkeit direkt verlassen.

6.4 Der PKK e. V. behält sich vor, je nach Wetterlage bis 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ein Konfettiverbot auszusprechen. Bei Missachtung dieses
Verbotes gelten die gleichen Regeln wie unter Punkt 5.4.


7. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie ganz oder teilweise als unwirksam oder
undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Erlass unwirksam
oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Teile und die Wirksamkeit der Richtlinie im
Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und
Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich die Richtlinie als
lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der Richtlinie
entsprechen und im Falle des Bedacht werden.


8. Allgemeines

8.1 Leeres Verpackungsmaterial und Abfälle sind nicht während des Umzuges zu
entsorgen.
8.2 Die Anmeldung und Teilnahme erfolgt auf Grundlage der vorstehenden
Teilnahmebedingungen.
8.3 Die Teilnahmebedingungen umfassen Punkt 1 - 8 und sind am 01.03.2025 gültig.

Teilnahmebedingungen für den Pegauer Karnevalsumzug 2024.pdf

Hier geht’s zur Anmeldung als Umzugsteilnehmer:


Falls noch Fragen bestehen sollten, gerne an:

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Heiko Günther
Unser Umzugsminister